
Kreditlexikon
Glossar
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Die Insolvenz ist die offizielle Erklärung der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson oder eines Unternehmens. Sie ist die Totalliquidation des ganzen Vermögens zugunsten aller Schulden. Die Abwicklung einer Insolvenz wird in Deutschland als Insolvenzverfahren bezeichnet.
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Ein Insolvenzverfahren bezweckt, die Zahlungsfähigkeit des Schuldners wiederherzustellen oder die Situation geordnet abzuwickeln. Bei insolventen Unternehmen erfolgt dies durch Unternehmensauflösung, bei Privatpersonen durch Restschuldbefreiung.