Glossar
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Die Konditionen sind für den Kreditnehmer ein wesentlicher Bestandteil des Kreditvertrages. Es ist verbindlich festgelegt, wie teuer der Kredit im Endeffekt wird. Die Kredithöhe, die Laufzeit, die Ratenhöhe, der Soll- und der Effektivzins sind die Bestandteile. Die Kreditkonditionen werden im Kreditvertrag für beide Vertragsparteien verbindlich festgehalten.
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Der Konsumkredit (auch Ratenkredit oder Privatkredit genannt) ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Kredit, der in zeitlich genau festgelegten und gleichbleibend hohen Teilzahlungen zurückgezahlt wird.
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Als Kontokorrentkonto (auch Girokonto oder Zahlungskonto genannt) bezeichnet man ein Bankkonto, über das der alltägliche bargeldlose Zahlungsverkehr abgewickelt wird. Auf diesem Bankkonto geht üblicherweise auch das Einkommen des Kontoinhabers ein.
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Ein Kredit ist eine Geldsumme, die die Bank dem Kreditnehmer unter bestimmten Voraussetzungen, die im Kreditvertrag geregelt sind, leiht. Die spätere Rückzahlung des Kreditbetrags erfolgt gegen Zinsen und entstandene Kosten.
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Im Kreditgeschäft ist die Ablösesumme der Betrag, der bei der Kreditablösung an die bisherige Bank gezahlt werden muss, damit der Kredit vollständig bezahlt ist.
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Eine Restkreditversicherung wird zur Absicherung eines Kredites abgeschlossen. Sie übernimmt üblicherweise die Weiterzahlung der Kreditraten bei Eintreten von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sowie im Todesfall.
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Die Kreditkündigung bezeichnet die Auflösung eines Kreditvertrages. Die Bank kann den Kredit gesetzlich zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 5 % des Nennbetrages des Kredits in Verzug ist. Dem Kreditnehmer wird in diesem Fall eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages gesetzt. Sollte diese zweiwöchige Frist durch Nichtzahlung verstreichen, ist die Bank berechtigt, die gesamte Restschuld zu verlangen.